Bundesgerichtsurteil

Das schriftliche, letztinstanzliche Urteil des Bundesgerichts vom 24. März 2025 liegt vor und bestätigt eindeutig: Die Kündigung eines Spielrechts durch die Grossarni Golf-Betriebs AG war unrechtmässig, ungerechtfertigt und willkürlich. Damit gibt das Bundesgericht dem Golf Club Küssnacht am Rigi sowie einem betroffenen Mitglied in vollem Umfang recht.

Dieser Entscheid stärkt nicht nur unsere rechtliche Position, sondern setzt auch ein klares Zeichen für den Schutz der Rechte unserer Mitglieder.

Der Vorstand ist erleichtert über dieses eindeutige Urteil des höchsten Schweizer Gerichts. Es zeigt, dass es in gewissen Situationen unumgänglich ist, den Rechtsweg zu beschreiten.

 

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